Tagung in Würzburg 2024: „Folter”
Internationale wissenschaftliche Tagung
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.” Folter und das Verbot der Folter in Mitteleuropa (bis 1989)
Międzynarodowa konferencja naukowa
„Nie wolno nikogo torturować ani karać lub traktować w sposób okrutny, nieludzki lub poniżający.” Tortury i zakaz tortur w Europie Środkowej (do 1989 r.)
- Termin: 23. und 24. September 2024 (Montag und Dienstag)
- Tagungsort: Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg (Domerschulstraße 17, Würzburg)
- Link: Programm (Änderungen vorbehalten)
- Link: Informationen für die ReferentInnen und ModeratorInnen
Alle Interessierte sind herzlich eingeladen.
In der modernen internationalen Gesetzgebung gilt die Garantie der Nichtanwendung von Folter durch den Staat als eines der Grundrechte jedes Menschen. Das Folterverbot ist unbestreitbar, eindeutig und absolut. Es ist nicht möglich, den Einsatz von Folter durch außergewöhnliche Umstände (zum Beispiel ein öffentliches Interesse, drohende Terroranschläge, Kriegszustand) zu rechtfertigen. Einen besonderen Einfluss auf die Formulierung moderner Gesetze zum Folterverbot hatte die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Darin heißt es lakonisch und zugleich äußerst zutreffend: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden“ (Artikel 5). In Dokumenten, die die Vereinten Nationen in den folgenden Jahrzehnten verabschiedeten – insbesondere in der Erklärung über den Schutz aller Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe von 1975 und dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984 – wurde versucht, den Begriff der Folter näher zu erläutern sowie konkreter anzugeben, um welche Taten es sich dabei handeln könnte. Es wird präzisiert, dass Folter eine vorsätzliche Zufügung von Schmerzen durch Personen ist, die den Staat repräsentieren (durch die Personen direkt, mit deren Zustimmung oder Weisung) bzw. der Erreichung eines bestimmten Ziels (zum Beispiel der Beschaffung von Informationen) dient. Staat, Schmerzen und die absichtliche und zielorientierte Natur der Folter wurden entsprechend dezidiert in einen unmittelbaren Kontext gestellt. Diese Rechtsakten wurden auch von Polen, Deutschland und anderen mitteleuropäischen Ländern ratifiziert. Die Einführung eines absoluten Folterverbots ist zweifellos eine der größten Errungenschaften der Zivilisation, ein Triumph der humanistischen Philosophie, deren Wurzeln, bezogen auf Europa, bis ins antike Griechenland zurückreichen.
Ziel der Tagung ist es, die Geschichte der Anwendung und des Verbots der Folter in Theorie und Praxis mitteleuropäischer Länder, insbesondere auf polnischen und deutschen Gebieten, im Zeitraum bis etwa 1989 darzustellen. In den vergangenen Jahrhunderten gab es intensive Diskussionen über die Bedeutung der Folter in der Justiz, ihren Zweck und Sinn. Die Regeln und die Form ihrer Anwendung wurden unterschiedlich festgelegt – je nach Art der Straftat, Merkmalen und Stellung der verdächtigen Person. Diese Debatten fanden ihren Niederschlag sowohl in der weltlichen Gesetzgebung als auch den kirchlichen Rechtsnormen. Sie beeinflussten ebenso die Auslegung des Gesetzes in der Praxis. Zu den Themen, die während der Tagung diskutiert werden, gehören gleichermaßen Fragen zum antiken Erbe sowie zu rechtlichen Lösungen, die zu verschiedenen Zeiten bezüglich der Anwendung von Folter und ihrem Verbot im Kontext bestimmter Personen und sozialer Gruppen angenommen wurden. Interessant ist auch, was in verschieden Epochen unter gerechtfertigter Folter gemeint war. Was war ihr Zweck: Schuld einzugestehen, Informationen zu verschaffen, Menschen zu bestimmten Maßnahmen zu zwingen, sie einzuschüchtern? Wurden die durch Folter gewonnenen Informationen als wertvoll betrachtet (Schuldgeständnis oder Aussagen gegen andere Personen)? Inwieweit wurde berücksichtigt, dass verschiedene Formen der Bestrafung (z. B. Aufspießen) Anzeichen eines unnötigen Sadismus aufweisen können, und wurde versucht, sie einzuschränken? Ein wichtiges Thema bilden Veränderungen in Philosophie und Theologie, die zur Einschränkung und letztendlich zum Verbot der Folter führten, sowie Beispiele für die Verletzung des Verbotes durch Herrschaften und moderne Staaten (bis 1989). Die während der Tagung dargestellten Referate sollen es ermöglichen, anhand konkreter Beispiele den Entstehungsprozess der Idee eines vollständigen und absoluten Folterverbots unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Forschung zu skizzieren.
Der geographische Rahmen der Tagung umfasst Mitteleuropa, wobei der Schwerpunkt auf zwei Räumen liegt: auf dem historischen polnischen und deutschen Kultur- und Geschichtsraum. Die politischen Grenzen dieser Gebiete decken sich weitgehend mit den Territorien des Heiligen Römischen Reichs und den Ländern außerhalb seiner Grenzen (Deutschordensland in Preußen, Herzogtum Preußen, Königreich Preußen und die Schweiz), des Deutschen Bundes bzw. des Deutschen Reichs bis hin zur Deutschen Demokratischen Republik und zur Bundesrepublik Deutschland sowie mit Polen (Königreich Polen, Polen-Litauen, Rzeczpospolita, Herzogtum Warschau, Kongress-Polen, Zweite Polnische Republik, Volksrepublik Polen). Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich über verschiedene Epochen, vom frühen Mittelalter bis etwa 1989.
Die Tagung wird unter der Schirmherrschaft von Frau Staatsministerin Ulrike Scharf (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales), Herrn Generalkonsul Rafał Wolski (Generalkonsulat der Republik Polen in München) und Herrn Oberbürgermeister Christian Schuchardt (Stadt Würzburg) veranstaltet.
Veranstalter:
- Polnische Historische Mission an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Nikolaus-Kopernikus-Universität Toruń) – Dr. Renata Skowrońska
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Philosophische Fakultät – Prof. Dr. Thomas Baier, Prof. Dr. Helmut Flachenecker, PD Dr. Lina Schröder
- Nikolaus-Kopernikus-Universität Toruń, Institut für Geschichte und Archivkunde – Prof. Dr. Andrzej Radzimiński, Prof. Dr. Krzysztof Kopiński
- Haus des Deutschen Ostens (HDO) in München – Prof. Dr. Andreas Otto Weber
- Stiftung Kulturwerk Schlesien – Lisa Haberkern MA
- Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung – Institut der Leibniz-Gemeinschaft – PD Dr. Heidi Hein-Kircher (Abteilungsleiterin Wissenschaftsforum)
Die Tagung wird in Verbindung mit Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg und dem Kolleg „Mittelalter und Frühe Neuzeit” veranstaltet.
Gefördert durch:
- Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Deutsch-Polnische Wissenschaftsstiftung